Arbeitrsrechtsberatung

Die Arbeitsrechtsberatung, mit besonderem Schwerpunkt in der Betreuung von deutsch- und englischsprachige Mandanten, sowie von inländische Firmen und natürliche Personen, ist ein bedeutender Aufgabenbereich unserer Kanzlei. Internationale und ausländische Unternehmen, welche in Italien tätig sind, benötigen Personal- und Sozialversicherungskosten zu minimisieren und Entscheidungen auf Grund sorgfältiger Budgets und Hochrechnungen zu treffen.

Unsere Kanzlei bietet zu den spezifischen Bedürfnissen der Mandanten orientierte Beratung, auch in Bezug auf Thematiken der Entsendung nach Italien von Personal internationaler Firmen. Unsere Berufserfahrung erlaubt uns ein einzigartiges, spezifisches und relevantes Service im Rahmen der Budget-Erstellung, der Besteuerung und der Arbeitsrechtsproblematik der Anstellung von Personal in Italien anzubieten.

  • Anstellungsverträge von Managers und Dienstkräfte

  • Assistenz und Ausführung der gesetzlich vorgesehenen Anstellungserklärungen an die INAIL Arbeitsunfallversicherung, an die INPS Sozialversicherungsbehörde und an den zuständige Arbeitsamt

  • Erstellung von Budgets der Personalkosten für neues oder vorhandenes Personal

  • Assistenz in gesetzlich bedingte Schlichtungsverfahren und Vergleiche mit den Arbeitsämter

  • Gehaltsabrechnungsservice

  • Beantragung von A1 (ehemalige E101) Entsendungsformulare beim ital. Arbeitsministerium

  • Erstellung und Einreichung von Lohn- und Quellensteuererklärungen (Form. UNICO 770)

  • Berechnung und Internet-Einreichung von INAIL Arbeitsunfallversicherungsprämien- Erklärungen

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