“Non-profit”

Körperschaften

Die Beherrschung der Steuerförderungen und der Besteuerungsvorgänge von „Non-profit“ Körperschaften, ist der Schlüssel für dessen erfolgreiche Verwaltung. „Non-profit“ Körperschaften unterstehen spezifische und komplexe Steuer- und Arbeitsrechtsvorschriften, welche nur von Spezialisten erfolgreich gestaltet werden können.

Unserer Erfahrung, welche sich von der Beratung religiöser Körperschaften bis zur Beratung der Körperschaften des Dritten Sektors (i.e. ehemalige ONLUS, d.h der ital. sozialgeschützte Körperschaften, ausdehnt, erlaubt unserer Kanzlei den Mandanten qualitative und preisgünstige Dienstleistungen anzubieten.

    • Gründung von “Non-profit“ Organisationen, einschließlich der Körperschaften des Dritten Sektors und Stiftungen;
    • Non-profit“ Körperschaften und Körperschaften des Dritten Sektors
    • Steuerberatung;
    • Arbeitsrechtsberatung;
    • Beratung in der Erstellung der Jahresabschlüsse und der Nebendokumente;
    • FIBU (Finanzbuchhaltung)
    • Gehaltsabrechnungs- Service.

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