PERSONALENTSENDUNG (Expatriates)
Internationale Unternehmen und ausländische Unternehmen, welche in Italien tätig sind, sowie italienische Unterhemen und Firmen, welche Personal im Ausland entsenden möchten, benötigen eine pünktliche Beratung im Rahmen des EU und nationalen Arbeitsrecht, sowie der internationalen Sozialversicherungsabkommen zum Zweck dem eigenen Personal im Entsendungsstaat eine gleichwertige Vergütung, Besteuerung und Rente zu garantieren.
Unsere Kanzlei bietet, in genannten Zusammenhang, dem Mandanten eine „ad hoc“ der spezifischen Bedürfnissen der Kunden angepasste und preisgünstige Beratung an, welche in der Lage ist, sowohl sämtliche Sozialversicherungs-, als auch zu der Entsendung verbundenen Steuer- und Arbeitsrechtsthemen, zu decken.
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