PERSONALENTSENDUNG (Expatriates)

Internationale Unternehmen und ausländische Unternehmen, welche in Italien tätig sind, sowie italienische Unterhemen und Firmen, welche Personal im Ausland entsenden möchten, benötigen eine pünktliche Beratung im Rahmen des EU und nationalen Arbeitsrecht, sowie der internationalen Sozialversicherungsabkommen zum Zweck dem eigenen Personal im Entsendungsstaat eine gleichwertige Vergütung, Besteuerung und Rente zu garantieren.

Unsere Kanzlei bietet, in genannten Zusammenhang, dem Mandanten eine „ad hoc“ der spezifischen Bedürfnissen der Kunden angepasste und preisgünstige Beratung an, welche in der Lage ist, sowohl sämtliche Sozialversicherungs-, als auch zu der Entsendung verbundenen Steuer- und Arbeitsrechtsthemen, zu decken.

  • Italienische Steuer- und Sozialversicherungsplanung der Entsendungen

  • Visumsberatung und Verwaltung dessen bürokratische Aspekte

  • Arbeitsrechtsberatung und verbundene Dienstleistungen

  • Steuerberatung mit besonderem Schwerpunkt auf die italienische Besteuerung und die Anwendung der internationalen Abkommen gegen die doppelte Besteuerung (DBA).

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